Von den zwölf fahlen Farbenschlägen gehören die Rot- und
Gelbfahlen, die Rotfahl und Gelbfahl-Gehämmerten sowie die Rotfahl-
und Gelbfahl-Dunkelgehämmerten nicht mehr zu den Seltenen. Daher
gilt für diese gleichermaßen: An die Form und Größe sind höchste
Ansprüche zu stellen. Um langfristig eine intensive Binden- und
Hämmerungsfarbe zu gewährleisten, sollte zumindest auf den
Innenfahnen der Handschwingen und im Latz ausreichend Farbstoff
vorhanden sein. Die Kopffarbe sollte nicht rein rot oder gelb
sondern zumindest in den Partien ums Auge und an der Kehle möglichst
mit dem Flügelschild übereinstimmen - also fahl sein. Die Hämmerung
ist auf breiter Basis noch kontrastreicher anzustreben. Dazu gehört
neben einem gleichmäßigen Zeichnungsbild eine intensive
Hämmerungsfarbe und eine reine Schildgrundfarbe. Bläulicher oder gar
blauer Anflug, vornehmlich am Kopf, Schwanz, Keil oder gar in der
Hämmerung, gilt beim Täuber als Mangel. Genetisch bedingt ist bei
Täubinnen ein leicht bläulicher Anflug im Keil, Schwanz und im
geringen Maße in der Partie ums Auge zu tolerieren. Zeichnungsfehler
oder Kahlstellen im Keil werden wie bei Hohlbau geahndet.
Rotfahl-gehämmert:
Farblich gelten die gleichen Forderungen wie bei Rotfahl. Nur ist
durch den zusätzlichen Hämmerungsfaktor mehr Farbstoff vorhanden,
der auch insgesamt eine etwas intensivere Farbe bewirkt. Mehr oder
weniger intensiv ausgeprägte farbliche Unreinheiten am Bauch,
Flügelbug oder über den Schenkeln sind je nach Intensität unbedingt
bei der Kritikgestaltung als Wunsch oder Mangel zu berücksichtigen.
Eine gleichmäßigere kontrastreichere Hämmerungsverteilung ist jetzt
vorrangig anzustreben. Dabei soll die Schildgrundfarbe rein (nicht
„rußig“), fahl und ohne bläulichen Anflug sein.