In der offiziellen Musterbeschreibung sind die Forderungen zu den
einzelnen Rassemerkmalen aufgelistet. Die folgenden zusätzlichen Informationen sollen diese etwas
detaillierter erläutern. Dabei kann nicht die ganze Problematik eines jeden
Farbenschlages erschöpfend
behandelt werden. Das würde ein ganzes Buch füllen und den Rahmen dieser
Broschüre (Mitgliederjounal) sprengen.
Auch als PD-Datei verfügbar, hier ...
Gesamteindruck:
„Groß, massig, breit, verhältnismäßig kurz“ sind als
Formattribute zu verstehen und bei der Bewertung die vorrangigsten
Rassemerkmale. Schwere Tauben sind zwar oft etwas länger, aber die
Vergangenheit hat bewiesen, dass Kürze nicht gleichbedeutend mit dem
Verlust von Masse sein muss. Die geforderte Mindestgröße muss unbedingt
vorhanden sein (ausgenommen einige seltene Farbenschläge) und ist
Voraussetzung für die Note „sg“. Unabhängig von messbaren
Gewichtsangaben und Zentimetern müssen die geforderten Rasseattribute
dem Strasser eine harmonische Gesamterscheinung verleihen. Die zur Zeit
in den Hauptfarbenschlägen als Spitzentiere herausgestellten Strasser
präsentieren die richtige Größe und sollten auf breiter Basis angestrebt
werden. Übertriebene Anforderungen an die Größe sind abzulehnen. Das
führt zur Beeinträchtigung der rassischen Eleganz, körperlichen Harmonie
und Zuchtfähigkeit. Auch die Täubinnen müssen die geforderte Körpergröße
aufweisen, dabei aber unbedingt einen weiblichen Gesamteindruck
vermitteln. Überstarke Täubinnen oder sogenannte „Mannweiber“ zeichnen
sich selten durch gute Zuchteigenschaften aus und sind nicht unser
Zuchtziel. Andererseits sind Täubinnen mit zu wenig Körpermasse
ungeachtet sonstiger Vorzüge keine gute Grundlage für eine erfolgreiche
Zucht, da die mangelnde Körpergröße zwangsläufig als Erbgut an künftige
Generationen weitergegeben wird. Die Form ist beim Strasser als
wichtigstes Rasseattribut zu sehen. Diesbezügliche Abweichungen vom
Ideal haben mehr Einfluss auf die Bewertungsnote (Notenfindung) als
andere Rassemerkmale.
Kopf:
Aus „groß und breit“ ergibt sich zwangsläufig die Forderung
nach einem starken Strasserkopf. Diese war für einen Täuber auch von
jeher unumstritten. Zu einem starken Täuber, wie er im Standard
gefordert wird, gehört auch ein starker Strasserkopf, wenn er in seiner
Gesamterscheinung einen harmonischen und männlichen Gesamteindruck
vermitteln soll. Täuber mit mangelnder Stirnfülle und (oder) -breite
sowie zu kleinen Köpfen (Täubinnenkopf) sind zurückzusetzen. Gut
gerundet ist nicht als Forderung nach einem runden Kopf (wie z. B. beim
King) zu verstehen. Ein etwas längerer (nicht langer) Scheitel lässt
auch mehr Kopfsubstanz zu. Dabei muss aber stets eine leichte
Kopfrundung mit ausreichend Substanz über dem Auge, also ohne
Kopfplatte, gegeben sein. Unerwünscht ist ein ausgewölbter Nacken
(„Hengstnacken“). Auch bei der Täubin muss ein starker zum Körper
passender Kopf gefordert werden, der aber nicht männlich wirken darf und
durch seinen femininen Ausdruck nie einen Zweifel am weiblichen
Geschlecht aufkommen lässt. Es ist falsch und gegen alle
Vererbungsgesetze, wenn man meint, man könne über Generationen aus
Täubinnen, denen es an Körpervolumen und Kopfsubstanz fehlt, Täuber oder
auch Täubinnen mit ausreichender Körper- und Kopfgröße züchten. Um allen
Missverständnissen vorzubeugen hier nochmals die klare Aussage:
„Übergroße Täubinnen, die von der Körper- und Kopfgröße einen maskulinen
Eindruck vermitteln, stellen wegen ihrer mangelnden Zuchteigenschaften
nicht unser Ideal dar“. Andererseits sind kräftige Täubinnen mit einem
zum Körper passenden starken Kopf hervorragendes Zuchtgut, wenn bei der
Zuchtauswahl auch konsequent nach Zuchtfreudigkeit selektiert wird.
Augen:
Aus der Bezeichnung „rot bis orangerot“ ergibt sich ein
gewisser Spielraum. Das rubinrote Auge ist auf keinen Fall das
anzustrebende Ziel. Selbstverständlich werden Tiere mit dieser
Augenfarbe nicht gestraft und können auch zur Höchstnote kommen.
Züchterisch wirft es jedoch erhebliche Probleme auf. Zwei mit diesem
„Vorzug“ ausgestattete Partner bringen in der Nachzucht nicht selten
Augenfehler in allen Variationen. Tiere mit grünlicher, bräunlicher oder
matter Augenfarbe können nicht über die Note „g“ 92 Pkt. kommen. Ebenso
sind Tiere mit gelben Augen – obwohl für die Zucht unter Umständen
hervorragend geeignet –, also ohne genügend roten Farbstoff in der Iris,
zu beurteilen. Dunkle und gebrochene Augen (unterbrochene Iris) haben
die Note „u“ 0 Pkt. zur Folge. Unsaubere Iriden (kleine Augenpünktchen)
lassen höchstens noch ein „g“ 92 Pkt. zu. Auch Tiere mit verformten
Pupillen sind zurückzusetzen. Augenschirme oder hängende Augenlider
sollten je nach Intensität bei der Kritikgestaltung berücksichtigt
werden und sind unter Umständen von der Note „sg“ auszuschließen.
Augenrand:
Der Augenrand soll schmal und farblich den einzelnen
Farbenschlägen angepasst sein, ausgenommen sind die Roten und Gelben,
die hellfleischfarbige Augenränder haben. Bei den blauen Farbenschlägen
soll der Augenrand mindestens mausgrau (ein dunkleres grau oder
taubenblau ist vorteilhafter), bei den Schwarzen nahezu schwarz sein.
Helle Augenränder schließen von der Note „sg“ aus. Deutlich rote
Augenränder haben bei allen Farbenschlägen die Note „b“ 90 Pkt. zur
Folge. Es ist jedoch zu beachten, das vor allem bei den Roten und
Gelben, aber vereinzelt auch bei anderen Farbenschlägen, bei der
Handbewertung durch Erregung kurzfristig ein leicht rötlicher Anflug im
Augenrand auftreten kann. Nachsichtig sind zur Zeit noch Rote, Gelbe und
Schwarze in weißbindig und gesäumt zu beurteilen. Weiterhin ist zu
beachten, dass der Augenrand bei Alttieren von Jahr zu Jahr gröber und
heller wird (Ausnahmen sind züchterische Kostbarkeiten).
Schnabel:
Der Schnabel soll kräftig entwickelt, nicht zu lang,
natürlich geformt, an der Spitze leicht gebogen sein und gut schließen.
Untypisch ist eine stark nach unten gerichtete Schnabelhaltung
(niedergesichtig) oder auch ein stark nach oben gerichteter Schnabelsitz
(Möwenschnabel). Hellhornfarbige Schnäbel (gelbfahl, gelbfahl-gehämmert
oder gelbfahldunkel-gehämmert) neigen bei Alttieren nachzudunkeln und
sind dann mit dunklen Schnabelstrichen und -flecken entsprechend
zurückzusetzen. Bei Rot und Gelb sollten Jungtiere mit Schnabelflecken
nicht zur Note „sg“ kommen, dagegen ist diese Note bei kleinen dunklen
Strichelchen noch möglich. Alttiere mit Schnabelflecken höchstens bis „sg“
94 Pkt., mit kleinen Strichelchen bis „sg“ 95 Pkt.. Leicht angelaufene
Warzen lassen beim Jungtier noch ein „sg“ zu, beim Alttier jedoch nicht.
Toleranz bei der Bewertung der Schnabelfarbe ist zur Zeit noch bei den
Roten und Gelben in weißbindig und gesäumt angebracht. Ein wulstartig
breit wirkender Unterschnabelansatz sollte unbedingt in die
Kritikgestaltung einfließen und schließt von der Note „sg“ aus wenn er
nicht mehr schließt.
Hals:
Der mittellange Hals soll kräftig und harmonisch im Übergang
von den Schultern zum Kopf sein. Daraus ergibt sich, das dünne, lange
und „Schwanenhälse“ unerwünscht sind. Das Nackengefieder muss fest und
glatt sein, keinesfalls rauh. Eine starke Halskrause schließt auf jeden
Fall von der Note „sg“ aus. Kleine „Unebenheiten“ oder ein geringer
Federspalt sollten als Wunsch formuliert werden.
Brust:
Die Brust muss breit, vorgewölbt und voll sein und kann diese
Forderung nur in Verbindung mit genügend Schulterbreite erfüllen. Die
gewünschte Brustfülle ist gegeben, wenn ein von der Schnabelspitze
gedachtes Lot die Brustrundung berühren würde. Brustfülle ist aber nicht
gleichbedeutend mit Brusttiefe. Daher ist darauf zu achten, dass die
Brust auch genügend tief getragen wird. Tiere mit stark angezogener
Brust, in der Züchtersprache auch „Schwanzreiter“ genannt, können trotz
sonstiger Vorzüge nicht zum „sg“ kommen. Schmalbrüstige Tiere können
nicht über die Note „b“ hinauskommen. Bei den seltenen Farbenschlägen
(dazu gehören die Fahlen nicht mehr), insbesondere Weißbindig, Geschuppt
und Gesäumt, sind die Anforderungen in diesem Punkt mit der Größe der
Tauben abzustimmen.
Rücken:
Von oben betrachtet sollte ein sehr guter Strasser eine
Birnenform zeigen. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende
Schulterbreite. Von den Schultern an verjüngen sich die seitlichen
Linien und gehen in den breiten Rücken und den gleich breiten Schwanz
über, ohne am Bürzel einzuschnüren. Tiere, die nur wenig mehr Schulter-
als Rückenbreite zeigen, also fast wie ein Rechteck wirken, mangelt es
auch an Brustbreite. Die Rückenlinie ist leicht abfallend und weder
gewölbt (Fischrücken) noch hohl. Mangelnder Rückenschluss, der durch
eine lose Flügelhaltung oder ungenügend ausgebildete Federn des
Afterflügels hervorgerufen wird, kann unter Umständen (mangelhafte
Rückendeckung) von der Note „sg“ ausschließen.
Flügel:
Die Handschwingen sollen kräftig, breit und nicht zu lang sein. Wenn das
Schwanzende die Flügelspitze nur wenig überragt, ist das nicht unbedingt
ein Indiz für Kürze. Unerwünscht lange Handschwingen können ein optisch
völlig falsches Bild vermitteln. Die Flügellage wird straff und auf dem
Schwanze ruhend gefordert. Säbelschwingen und Stülpflügel (fehlerhaft
aufgestülpte, nach oben gerichtete und dadurch den Unterrücken nicht
deckende Armschwingen) schließen von der Note „sg“ aus. Noch nicht
gemauserte Nestschwingen sind nicht als Mangel einzustufen. Weiße
Federchen an den unterflügeln werden nicht gestraft, solange diese nicht
von außen sichtbar auf den Flügelbug übergreifen. Das Flügelschild soll
möglichst breit und tief, ja fast rund sein. Nur wenn diese
Voraussetzung erfüllt wird, ist auch die geforderte Körpertiefe gegeben.
Strasser mit einem schmalen langen Flügelschild, zeigen nie die
gewünschte Strasserform. Beim Strasser werden beidseitig jeweils 10
Handschwingen verlangt. Ein- oder beidseitig 9 oder 11 Handschwingen
schließen von der Note „sg“ aus. Eine im normalen Mauserverlauf fehlende
Schwinge sollte bei der Bewertung nicht negativ gesehen werden.
Schwanz:
Der Rückenlinie folgend überragt der Schwanz die Schwingen nur etwas. Er
sollte nicht breiter sein als der Unterrücken und keinesfalls fächern
(vornehmlich Schwanzreiter zeigen dieses Übel). Die Schwanzfederlage
wird geschlossen sowohl von oben (kein Spalt- oder Dachschwanz) als auch
von der Seite betrachtet (kein „aufblättern“) verlangt. Von den 12
Schwanzfedern sind bei den blauen Farbenschlägen die äußeren (Ortfedern)
an den Außenfahnen aufgehellt. Vor allem bei den Roten und Gelben findet
man oft Tiere mit aufgehellten Ortfedern. Dieses ist ein sicheres Indiz
für Einkreuzungen, die zur Qualitätsverbesserung sinnvoll sein können
und bis auf Weiteres, je nach Intensität, eine Einstufung bis zum „sg“
95 Pkt. zulassen.
Läufe:
Die Forderung nach einem tiefen Stand setzt kurze Läufe
voraus, die außerdem kräftig sein sollten. Zu einer breiten kräftigen
Taube gehört auch ein breiter Stand. Eine zu enge Laufstellung und eine
mehr oder weniger starke Fußbefiederung ist bei der Kritikgestaltung zu
berücksichtigen und bei der Bewertung entsprechend zurückzusetzen. Ein
zu tiefer Stand („Bodenhocker“) ist nicht rassetypisch. Wenn ein
Strasser sich in Positur stellt und der Ring ist gerade noch zu sehen,
dann ist die richtige Standhöhe gegeben. Wenn die Farbe der Zehennägel
der Schnabelfarbe angepasst ist, dann vervollständigt das die
harmonische Gesamterscheinung unserer Strasser. Nach dem Beschluss des
BZA (Bundes-Zuchtausschuss) werden an die Farbe der Zehennägel keine
Anforderungen mehr gestellt. So können auch künftig Strasser mit
verschieden farbigen Zehennägeln zur Höchstnote kommen.
Gefieder:
Wie so oft ist der goldene Mittelweg meistens der Richtige. Ein
weicheres loses Gefieder trägt zwar erheblich zur Abrundung der Form
bei, präsentiert sich aber meistens in Verbindung mit einem losen
Brust-, Keil- und Nackengefieder. In Extremfällen wird das Gefieder so
gespreizt, das so ein Strasser auch als Federsteller bezeichnet oder mit
einem Igel verglichen wird. Dieses ist hart zu strafen und schließt von
der Note „sg“ aus. Nicht selten täuschen solche Tiere auch eine nicht
vorhandene Masse vor (Blender). Erstrebenswert ist eine nicht zu lange
aber breite Feder, die nicht zu weich ist. Die heutigen Spitzentiere
beweisen eindeutig, dass eine vollendete Form auch mit einer glatt
anliegenden Feder erreichbar ist. Andrerseits sollte man sich jedoch
auch vor übertriebenen Forderungen hüten; denn eine zu straffe Feder
würde die harmonisch abgerundeten Formen beeinträchtigen. Daher sollten
wir auch kein festes sondern ein glatt anliegendes Gefieder fordern. Bei
den Roten und Gelben zeigt sich ein weiteres Problem, das in der
Züchtersprache als „haarige Feder“ bezeichnet wird. Diese tritt
verstärkt auf, wenn besonders auf eine dunkle satte Farbe hin gezüchtet
wird, und zeigt sich dann im Extremfall auf dem ganzen Flügelschild mit
zunehmender Intensität in Bindenbereich.
Zeichnung:
Die Körpergrundfarbe ist weiß. Der Kopf und ein mittelgroßer Latz sowie
Flügel, Rücken, Schwanzdecken, Schwanz und Unterschwanz (Keil) sind
farbig. Farbige Unterschenkel – bei den Lackfarben von außen sichtbar –,
sollten sich zwar auf eine möglichst kleine Federpartie beschränken
(auch Hosen genannt), sind erlaubt. Die farbige Zeichnung, die allgemein
als „Strasserzeichnung“ bekannt ist, sollte in den wesentlichen ins Auge
fallenden Abgrenzungen korrekt sein. Das „Putzen“ ist beim Strasser
erlaubt und somit können kleine farbliche Abweichungen korrigiert
werden, wenn dabei keine sichtbaren Lücken entstehen. Dieses hat jedoch
sachgemäß zu erfolgen, indem man mit einer Schere die fehlerhaften
Federn kurz über der Haut abschneidet. Grobe Zeichnungsfehler wie
farbige Flecken in der weißen Grundfarbe, starke Einschnitte in der
Kopf- oder Rückenzeichnung, Verlängerung der Zeichnung des Nackens
(„Zopf“) aber auch ein zu großer oder zu kleiner Latz schließen von der
Note „sg“ aus. Tiere mit aufgehellter (vor allem bei den blauen und
fahlen Farbenschlägen), teilweise weißer oder gar ganz weißer Rücken-
oder Keilfarbe sind je nach Intensität zurückzusetzen. Eine oder gar
mehrere weiße Arm- oder Handschwingen sowie Schwanzfedern lassen nur die
Note „b“ 90 Pkt. zu.
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