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    Rot

An die Form und Größe sind hohe Anforderungen zu stellen. Bei den Roten wird ein intensives sattes Rot mit möglichst reichlich Grünlack verlangt. Aber auch roter Glanz ist gleichfalls zugelassen und entwertet nicht. Zu strafen ist eine ungleichmäßige stumpfe Farbe sowie bläulicher Anflug, der sich vornehmlich in der Keil-, Rücken- und Schwanzpartie zeigt. Bei Gelb wird ein möglichst intensives goldgelb mit zumindest leichtem Glanz verlangt. Zurückzusetzen sind Tiere mit stumpfer, ungleichmäßiger, strohgelber oder rotgelber (für die Zucht unter Umständen hervorragend geeignet) Farbe sowie mit bläulichem Anflug. Bei beiden Farbenschlägen sind Tiere mit stark „haarigem“ Flügelschild unter „sg“ einzustufen. Dieses gilt ganz besonders, wenn dieser Mangel auch noch in Verbindung mit einer helleren Farbe auftritt. In Anbetracht der Kenntnis, dass Tiere mit glatter Schildfeder meist eine hellere Farbe zeigen und andererseits mit dunkler Farbe oft sehr „haarig“ sind, gilt bis auf weiteres folgende Empfehlung: Solange sich die etwas weiche (nicht rauhe) Feder auf die Bindengegend beschränkt und evtl. nur in ganz geringem Ausmaß auf das Flügelschild übergeht, sollte das zunächst auch für hohe Bewertungen toleriert werden. Voraussetzung ist dann aber die gewünschte intensive Farbe. Die haarige Feder ist beim roten, aber wohl noch ausgeprägter beim gelben Farbenschlag mit einigen anderen Rasseattributen gekoppelt. Das die intensive Farbe die haarige Feder begünstigt, ist auch bei anderen Rassen Realität. Die Täubinnen haben mehrheitlich ein glatteres Flügelschild. Das könnte an der geringeren Körpergröße und damit kleineren Feder liegen. Bei maskulinen Täubern, mit dem entsprechenden Körpervolumen und der passenden Kopfsubstanz, ist es züchterisch schwierig, die glatte Schildfeder zu erzüchten. Daher sollte man die Bewertung der Täuber, bezüglich der haarigen Schildfeder etwas toleranter praktizieren. Auf ausreichend durchgefärbte Schwingen ist zu achten, Schilf gilt ebenso wie ein weißer Keilfleck als Mangel. Helle Nestschwingen sind nicht zu strafen, sondern lediglich bei der Abstufung mit qualitativ gleichwertigen durchgemauserten Tieren zu berücksichtigen. Weiterhin ist auf die richtige Kopfform (nicht keilig), mit ausreichender Stirnbreite und -fülle zu achten. Die Bewertungskriterien zur Schnabelfarbe werden im Kapitel „Schnabel“ näher erläutert.