Von den zwölf fahlen Farbenschlägen gehören die Rot- und
Gelbfahlen, die Rotfahl und Gelbfahl-Gehämmerten sowie die Rotfahl-
und Gelbfahl-Dunkelgehämmerten nicht mehr zu den Seltenen. Daher
gilt für diese gleichermaßen: An die Form und Größe sind höchste
Ansprüche zu stellen. Um langfristig eine intensive Binden- und
Hämmerungsfarbe zu gewährleisten, sollte zumindest auf den
Innenfahnen der Handschwingen und im Latz ausreichend Farbstoff
vorhanden sein. Die Kopffarbe sollte nicht rein rot oder gelb
sondern zumindest in den Partien ums Auge und an der Kehle möglichst
mit dem Flügelschild übereinstimmen - also fahl sein. Die Hämmerung
ist auf breiter Basis noch kontrastreicher anzustreben. Dazu gehört
neben einem gleichmäßigen Zeichnungsbild eine intensive
Hämmerungsfarbe und eine reine Schildgrundfarbe. Bläulicher oder gar
blauer Anflug, vornehmlich am Kopf, Schwanz, Keil oder gar in der
Hämmerung, gilt beim Täuber als Mangel. Genetisch bedingt ist bei
Täubinnen ein leicht bläulicher Anflug im Keil, Schwanz und im
geringen Maße in der Partie ums Auge zu tolerieren. Zeichnungsfehler
oder Kahlstellen im Keil werden wie bei Hohlbau geahndet.
Gelbfahl-gehämmert:
Es gelten die gleichen farblichen Anforderungen
wie bei Gelbfahl. Durch den zusätzlichen Hämmerungsfaktor ist auch
hier die Farbe wiederum etwas intensiver. Farbliche Unreinheiten am
Bauch usw. sind wie bei den Rotfahl- Gehämmerten zu ahnden.