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    Gelbfahl-dunkelgehämmert

Von den zwölf fahlen Farbenschlägen gehören die Rot- und Gelbfahlen, die Rotfahl und Gelbfahl-gehämmerten sowie die Rotfahl- und Gelbfahl-dunkelgehämmerten nicht mehr zu den Seltenen. Daher gilt für diese gleichermaßen: An die Form und Größe sind höchste Ansprüche zu stellen. Um langfristig eine intensive Binden- und Hämmerungsfarbe zu gewährleisten, sollte zumindest auf den Innenfahnen der Handschwingen und im Latz ausreichend Farbstoff vorhanden sein. Die Kopffarbe sollte nicht rein rot oder gelb sondern zumindest in den Partien ums Auge und an der Kehle möglichst mit dem Flügelschild übereinstimmen - also fahl sein. Die Hämmerung ist auf breiter Basis noch kontrastreicher anzustreben. Dazu gehört neben einem gleichmäßigen Zeichnungsbild eine intensive Hämmerungsfarbe und eine reine Schildgrundfarbe. Bläulicher oder gar blauer Anflug, vornehmlich am Kopf, Schwanz, Keil oder gar in der Hämmerung, gilt beim Täuber als Mangel. Genetisch bedingt ist bei Täubinnen ein leicht bläulicher Anflug im Keil, Schwanz und im geringen Maße in der Partie ums Auge zu tolerieren. Zeichnungsfehler oder Kahlstellen im Keil werden wie bei Hohlbau geahndet.

Gelbfahl-dunkelgehämmert:

Es gelten die gleichen farblichen Ansprüche, wie bei den Gelbfahl-gehämmerten. Auch bezüglich der Hämmerung gelten die gleichen Anforderungen wie bei den Rotfahl-dunkelgehämmerten.