An die Form und Größe sind hohe Anforderungen zu stellen. Bei den
Roten wird ein intensives sattes Rot mit möglichst reichlich
Grünlack verlangt. Aber auch roter Glanz ist gleichfalls zugelassen
und entwertet nicht. Zu strafen ist eine ungleichmäßige stumpfe
Farbe sowie bläulicher Anflug, der sich vornehmlich in der Keil-,
Rücken- und Schwanzpartie zeigt. Bei Gelb wird ein möglichst
intensives goldgelb mit zumindest leichtem Glanz verlangt.
Zurückzusetzen sind Tiere mit stumpfer, ungleichmäßiger, strohgelber
oder rotgelber (für die Zucht unter Umständen hervorragend geeignet)
Farbe sowie mit bläulichem Anflug. Bei beiden Farbenschlägen sind
Tiere mit stark „haarigem“ Flügelschild unter „sg“ einzustufen.
Dieses gilt ganz besonders, wenn dieser Mangel auch noch in
Verbindung mit einer helleren Farbe auftritt. In Anbetracht der
Kenntnis, dass Tiere mit glatter Schildfeder meist eine hellere
Farbe zeigen und andererseits mit dunkler Farbe oft sehr „haarig“
sind, gilt bis auf weiteres folgende Empfehlung: Solange sich die
etwas weiche (nicht rauhe) Feder auf die Bindengegend beschränkt und
evtl. nur in ganz geringem Ausmaß auf das Flügelschild übergeht,
sollte das zunächst auch für hohe Bewertungen toleriert werden.
Voraussetzung ist dann aber die gewünschte intensive Farbe. Die
haarige Feder ist beim roten, aber wohl noch ausgeprägter beim
gelben Farbenschlag mit einigen anderen Rasseattributen gekoppelt.
Das die intensive Farbe die haarige Feder begünstigt, ist auch bei
anderen Rassen Realität. Die Täubinnen haben mehrheitlich ein
glatteres Flügelschild. Das könnte an der geringeren Körpergröße und
damit kleineren Feder liegen. Bei maskulinen Täubern, mit dem
entsprechenden Körpervolumen und der passenden Kopfsubstanz, ist es
züchterisch schwierig, die glatte Schildfeder zu erzüchten. Daher
sollte man die Bewertung der Täuber, bezüglich der haarigen
Schildfeder etwas toleranter praktizieren. Auf ausreichend
durchgefärbte Schwingen ist zu achten, Schilf gilt ebenso wie ein
weißer Keilfleck als Mangel. Helle Nestschwingen sind nicht zu
strafen, sondern lediglich bei der Abstufung mit qualitativ
gleichwertigen durchgemauserten Tieren zu berücksichtigen. Weiterhin
ist auf die richtige Kopfform (nicht keilig), mit ausreichender
Stirnbreite und -fülle zu achten. Die Bewertungskriterien zur
Schnabelfarbe werden im Kapitel „Schnabel“ näher erläutert.