An die Form und Größe sind höchste Anforderungen zu stellen und
das Vorhandensein dieser wesentlichen Rasseattribute ist
Voraussetzung für die Note „sg“. Farblich wird ein mittleres
taubenblau angestrebt. Die Täuber sind geschlechtsbedingt farblich
heller als Täubinnen. Dabei sollte jedoch keinesfalls ein helles
silbriges Blau angestrebt werden, da dann auch zwangsläufig die
Intensität der Rücken-, Keil- und Schwingenfarbe nachlassen würde.
Bei den Täubinnen wird eine etwas dunklere Farbe toleriert, die
jedoch nicht wolkig, dunkelgesäumt oder gar unsauber wirken sollte.
Der Keil sollte im geschlossenen Zustand gut durchgefärbt sein. Ein
melierter Keil, egal ob schilfig, hell durchsetzt oder hellgesäumt,
lässt die Note „sg“ nicht zu. Leichte Aufhellungen sind als Wunsch zu
äußern. Zwei bis drei weiße Federn in einem ansonsten einwandfrei
durchgefärbten Keil berechtigen zwar zu einem Hinweis in der Kritik,
jedoch nicht zur Note „g“ oder sogar „b“. Dagegen sind zahlreiche
weiße Federn, ein 1- bis 2- € großer weißer Keilfleck oder eine
entsprechend große Kahlstelle (weil fehlerhafte Federn geputzt),
nicht zu tolerieren und je nach Intensität und sonstigen
Qualitätsmerkmalen mit „g“ und niedriger zu benoten. Auch der Rücken
sollte gut durchgefärbt sein und im Übergang zu den
Schwanzdeckfedern möglichst wenig absetzen. Bei der Bewertung der
Rückenfarbe muss man sich zwangsläufig an der Schildfarbe
orientieren. Im Idealfall stimmen beide überein. Eine dunklere
Rückenfarbe ist zwar züchterisch besonders wertvoll, sollte aber
nicht zwingend gefordert werden. Ein melierter, mit weißlichen
Flecken oder gar weißen Federn durchsetzter Rücken schließt von der
Note „sg“ aus. Schwingenschilf gilt als grober Fehler, vererbt sich
stark und ist daher hart zu strafen. Farbliche Aufhellungen der
Handschwingen, die von den Schwingendeckfedern abgedeckt werden,
bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Leichte Aufhellungen
sind noch als Wunsch zu formulieren. Ist die „Aufhellung“ jedoch
bis zur Hälfte (oder mehr) der Schwingenlänge sichtbar und dabei
auch noch einige Millimeter breit, so gilt das als grober Fehler.
Tiere, die in der Bindengegend dunkle, schwarze Farbreste zeigen,
die in der Züchtersprache als „Ruß“ bezeichnet werden, können nicht
zur Note „sg“ kommen. Auch die Schwanzfedern (außer den Ortfedern)
müssen durchgehend durchgefärbt sein. Abweichungen von dieser
Forderung schließen je nach Intensität von der Note „sg“ aus.