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    Blau ohne Binden

An die Form und Größe sind höchste Anforderungen zu stellen und das Vorhandensein dieser wesentlichen Rasseattribute ist Voraussetzung für die Note „sg“. Farblich wird ein mittleres taubenblau angestrebt. Die Täuber sind geschlechtsbedingt farblich heller als Täubinnen. Dabei sollte jedoch keinesfalls ein helles silbriges Blau angestrebt werden, da dann auch zwangsläufig die Intensität der Rücken-, Keil- und Schwingenfarbe nachlassen würde. Bei den Täubinnen wird eine etwas dunklere Farbe toleriert, die jedoch nicht wolkig, dunkelgesäumt oder gar unsauber wirken sollte. Der Keil sollte im geschlossenen Zustand gut durchgefärbt sein. Ein melierter Keil, egal ob schilfig, hell durchsetzt oder hellgesäumt, lässt die Note „sg“ nicht zu. Leichte Aufhellungen sind als Wunsch zu äußern. Zwei bis drei weiße Federn in einem ansonsten einwandfrei durchgefärbten Keil berechtigen zwar zu einem Hinweis in der Kritik, jedoch nicht zur Note „g“ oder sogar „b“. Dagegen sind zahlreiche weiße Federn, ein 1- bis 2- € großer weißer Keilfleck oder eine entsprechend große Kahlstelle (weil fehlerhafte Federn geputzt), nicht zu tolerieren und je nach Intensität und sonstigen Qualitätsmerkmalen mit „g“ und niedriger zu benoten. Auch der Rücken sollte gut durchgefärbt sein und im Übergang zu den Schwanzdeckfedern möglichst wenig absetzen. Bei der Bewertung der Rückenfarbe muss man sich zwangsläufig an der Schildfarbe orientieren. Im Idealfall stimmen beide überein. Eine dunklere Rückenfarbe ist zwar züchterisch besonders wertvoll, sollte aber nicht zwingend gefordert werden. Ein melierter, mit weißlichen Flecken oder gar weißen Federn durchsetzter Rücken schließt von der Note „sg“ aus. Schwingenschilf gilt als grober Fehler, vererbt sich stark und ist daher hart zu strafen. Farbliche Aufhellungen der Handschwingen, die von den Schwingendeckfedern abgedeckt werden, bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Leichte Aufhellungen sind noch als Wunsch zu formulieren. Ist die „Aufhellung“ jedoch bis zur Hälfte (oder mehr) der Schwingenlänge sichtbar und dabei auch noch einige Millimeter breit, so gilt das als grober Fehler. Tiere, die in der Bindengegend dunkle, schwarze Farbreste zeigen, die in der Züchtersprache als „Ruß“ bezeichnet werden, können nicht zur Note „sg“ kommen. Auch die Schwanzfedern (außer den Ortfedern) müssen durchgehend durchgefärbt sein. Abweichungen von dieser Forderung schließen je nach Intensität von der Note „sg“ aus.