An die Form sind höchste und an die Größe hohe Anforderungen zu
stellen. Die ideale Bindenführung wären zwei lange, nicht zu breite
und keilige, parallel verlaufende Binden. Außerdem sollten diese von
möglichst intensiv schwarzer Farbe und ohne Rosteinlagerungen sein.
Da ein Strasser mit der gewünschten Größe auch eine etwas breitere
Feder hat, lässt sich das mit dem Wunsch nach einer möglichst
schmalen Binde nur bedingt vereinbaren. Daher sollte auch eine etwas
breitere Binde toleriert werden, um vor allem die Zweite in ihrer
Substanz nicht zu gefährden. Ein Ansatz zur dritten Binde sowie eine
nur angedeutete zweite Binde schließen von der Note „sg“ aus. Klar
erkennbarer Bindenrost oder Schwingenschilf ist ein Mangel. Sind die
Binden auf den beiden Flügeln von unterschiedlicher Qualität, dann
sollte stets die bessere Binde als Gradmesser dienen; denn die
Schlechtere könnte vergriffen sein. Rücken- und Keilfarbe sowie
Keilzeichnung sind, genauso wie bei Hohlbau, zu bewerten. Blaue oder
auch weniger intensiv durchgefärbte Flecken im weißen
Zeichnungsfeld, z. B. am Flügelbug, Bauch oder über den Schenkeln,
sind als Mangel einzustufen und lassen daher kein „sg“ zu. Die
Binden sind bei diesem Farbenschlag zwar ein wesentliches
Rasseattribut und sollten für hohe Bewertungen unseren Anforderungen
genügen. Die wesentlichste Voraussetzung für hohe Noten ist jedoch
die typische Strasserform. Ein bindiger Strasser, der das geforderte
Körpervolumen zeigt aber einen Wunsch in der Bindenführung offenbart
ist hochwertiger einzustufen als ein kleiner Strasser mit einer
makellosen Bindenführung. Bei Alttieren zeigt sich ab dem zweiten
Lebensjahr häufig Schwingenrost. Daher dürfen Alttiere mit leichtem
Schwingenrost künftig bis zu „hv“ 96 Pkt. benotet werden. Bei
Jungtieren gilt Schwingenrost als Mangel.