hier als
PDF-Datei (von
Herbert Allersdorfer)
In der Musterbeschreibung der Strasser sind die Anforderungen an die
einzelnen Rassenmerkmale in Kurzform beschrieben. Diese Erläuterungen
sollen die Zielvorgaben der MB daher im Detail beschreiben und in
Relation zum sich stets verändernden Zuchtstand der einzelnen
Farbenschläge erläutern.
Gesamteindruck und Körpergröße:
„Groß, massig, breit, verhältnismäßig kurz" sind als Formattribute zu
verstehen und stehen bei jeder Bewertung absolut im Vordergrund. Kurze
Tauben runde Flügelschild zu erreichen. Die erforderliche Größe haben
keinesfalls weniger Körpervolumen. Die entsprechende Kürze ist über das
geforderte verbunden mit der notwendigen Eleganz sind Voraussetzungen
für eine Bewertung von mehr als 92 Punkten. Die Harmonie der einzelnen
Rasseattribute des Strasssers bestimmt den Gesamteindruck. Die
vorgestellten Spitzentiere in den Hauptfarbenschlägen verkörpern die
richtige Größe, die es auf breiter Basis zu festigen gilt. Täubinnen
sollen sich, so wie es das Musterbild deutlich zum Ausdruck bringt, im
Habitus klar vom Täuber unterscheiden, sie müssen als Täubinnen
erkennbar sein. übergroße Täubinnen, die von der Körper- und Kopfgröße
her einen maskulinen Eindruck vermitteln, stellen wegen ihrer oft
mangelnden Zuchteigenschaften nicht unser Ideal dar. Der Gesamteindruck
und hier vordergründig die Figur, hat bei der Bewertung des Strassers
absolute Priorität: Die Figur fällt bei der Bewertung am stärksten ins
Gewicht.
Strasserform:
Die Brust muss breit, voll, vorgewölbt und gut gerundet sein. Wenn ein
von der Schnabelspitze gedachtes Lot die Brust -rundung tangiert, ist
die gewünschte Brustfülle gegeben. Taube mit voller und tief getragener
Brust zeigen auch die gewünschte volle Unterlinie, die wesentliches
Rasseattribut des Strassers ist. Tauben mit angezogener Brust oder nach
vorn gebeugter Haltung, können höchstens 92 Punkte, solche mit schmaler
Brust nur 90 Punkte erreichen. Von oben betrachtet sollte der Strasser
auch eine Birnenform zeigen. Die Grundvoraussetzung dafür ist eine
ausreichende Schulterbreite. Die seitlichen Begrenzungslinien verjüngen
sich von den Schultern an über den breiten Rücken bis in den gleich
breiten Schwanz, ohne dass sie im Bürzel einschnüren.
Es ist besonders rassetypisch, wenn der mittellange Hals kräftig und voll
aus der Schulter und Brust heraustritt und dadurch an seiner Basis dick
und wuchtig entwickelt ist. Sein Umfangsoll sich bis zur gut gerundeten
Kehle harmonisch verringern, ohne dünn zu werden bzw. zu wirken.
Schlanke Hälse passen nicht zu den geforderten großen, starken
Strasserköpfen. Ein gleichmäßig gerundeter Nackenübergang ohne Ecken und
Kanten rundet den typischen Hals ab. Die Rückenlinie ist leicht
abfallend, weder nach oben gewölbt noch hohl. Sehr mangelnder
Rückenschluss, der hervorgerufen sein kann durch eine zu lockere oder
unkorrekte Flügelhaltung (stülpen), sowie mangelhaft ausgebildete Federn
am oberen Teil des Flügels, ist bei den einzelnen Farbenschlägen
beschrieben. Die Flügel werden straff du gut auf dem Schwanz aufliegend
gefordert. Die Handschwingen sollen gut ausgebildet, breit und nicht zu
lang sein. Säbelschwingen und Stülpflügel führen zu einer Bewertung von
weniger als 93 Punkten. Nestschwingen sind kein Mangel und sind auch bei
roten und gelben Strassern trotz der aufgehellten Farbe zu tolerieren.
Weiße Federchen an den Unterflügeln sind ohne Belang, soweit sie nicht
sichtbar auf den Flügelbug übergreifen. Das Flügelschild soll breit,
kurz und gut gerundet sein. Dadurch ist die geforderte gedrungene Form
des Strassers und die dazu notwenige Körpertiefe und volle Unterlinie zu
erreichen. Der Strasser hat beidseitig 10 Handschwingen, fehlt eine
(evtl. auch beidseitig) im normalen Mauserverlauf, so ist dies zu
tolerieren.
Der Schwanz überragt, der Rückenlinie folgend, die Schwingen nur wenig.
Er besteht aus 12 Schwanzfedern und sollte nicht breiter als der
Unterrücken sein. Die Schwanzfederlage ist geschlossen, sowohl von oben
als auch von der Seite gesehen (nicht fächern bzw. aufblättern).
Verdreht eingebaute Ortfedern sind nicht korrekt. Alle drei Fehler
führen zwangsläufig zu weniger als 93 Punkten. Die Ortfedern sind bei
allen blauen Farbenschlägen (und nur bei diesen) außen aufgehellt. Tritt
diese Erscheinung bei den Lackfarben (auch mit weißen Binden) auf, geht
sie zumindest als Wunsch in die Bewertung ein.
Die Läufe werden kurz,
kräftig und unbefiedert verlangt, die Farbe ist rot. Bei den schwarzen
Jungtieren kommen jedoch auch Tiere mit rot-schwarzen Zehen vor. Das ist
nicht fehlerhaft, verliert sich nach der ersten Mauser und ist ein Indiz
für sich entwickelndes tiefschwarzes Gefieder mit besonders viel
Grünlack. Zu einer kräftigen Formentaube gehört ein breiter, tiefer
Stand. Dieser wird aus den relativ kurzen, breit stehenden Beinen
einerseits und der vollen Unterlinie andererseits gebildet. Wenn der
Strasser sich in Positur stellt, sollte der Ring aber noch sichtbar
sein. Ebenfalls keine Frage der Beinlänge sind Standfehler wie
Bodenhocker und Grätschbeine. In beiden Fällen sind die Tiere
zurückzusetzen. Kräftige Beine setzen voraus, dass der Ring weder zu
groß wirkt noch zu klein ist.
Der Strasserkopf:
Aus „groß und breit" ergibt sich zwangsläufig die Forderung nach einem
starken (großen) Strasserkopf, der in seiner Substanz der Größe des
Strassers proportional angepasst ist und mit ihr ein harmonisches Ganzes
bildet. Daraus folgend ist er auch bei Täubinnen etwas kleiner als bei
Täubern (siehe Musterbild). Die Kopfform wird bestimmt durch eine breite
Stirn, die in einer steil verlaufenden Bogenlinie hoch ansteigt. Der
übergang in den Oberkopf ist weiter steigend, so dass der höchste Punkt
(Scheitelpunkt) etwa über den Augen liegt. Die Bogenlinie verläuft
sodann gleichmäßig abfallend bis zum übergang in den Nacken. Flache
Scheitel, eckige Nackenübergänge und Hengstnacken sind unerwünscht.
Strasser mit diesen Erscheinungen sind zurückzusetzen, ebenso Tiere mit
geringer Stirnbreite, keilförmiger Stirn (spitze Köpfe) und/oder
geringer Stirnhöhe bzw. kleinen Köpfen. Gut gerundet ist nicht als
Forderung nach einem runden Kopf (wie z. B. beim King) zu verstehen. Ein
etwas längerer gerundeter Scheitel lässt auch mehr Kopfsubstanz zu.
Die Beurteilung des Kopfes sollte grundsätzlich
nicht in der Hand
erfolgen.
Aus der Bezeichnung „rot bis orangerot" ergibt sich eine
gewisse Bandbreite für die Augenfarbe, in der die Augen farblich
höchsten Anforderungen entsprechen. Rot umfasst auch rubinrot (jedoch
Vorsicht bei der Verpaarung in der Zucht). Alle anderen Farbvarianten
(grünlich, bräunlich, matt und rein gelb) können nicht mehr als 92
Punkte, erreichen. Bei den Farbenschlägen „rot" und „gelb" ist die
Augenfarbe genetisch bedingt bei vielen Tieren gelblicher, was jedoch
nicht bestraft wird, wenn in diesen Farbenschlägen bei der Handbewertung
rote bis orangerote Einlagerungen erkennbar sind. Dunkle oder gebrochene
Augen sowie zweierlei Augenfarben haben 0 Punkte zur Folge. Hängende
Augenlider sind Mängel deshalb unerwünscht.
Der Augenrand soll schmal und fein im Gewebe sein. Er muss das Auge
gleichmäßig --schließen. Die den Rand umgebende Haut wird durch das
Kopfgefieder abgedeckt (kein breiter Rand). Farblich ist der Augenrand
der Gefiederfarbe angepasst. Das bedeutet, dass die Randfarbe der
Gefiederfarbe annähernd zu entsprechen hat. Etwas anderes gilt für Roten
und Gelben, sie haben hellfleischfarbige Ränder. Rote Augenränder haben
bei allen Farbenschlägen 90 Punkte zur Folge. Es ist jedoch zu beachten,
dass vor allem bei den Roten und Gelben sowie bei einigen seltenen
Farbenschlägen bei der Handbewertung durch Erregung kurzfristig ein
leicht rötlicher Anflug im Rand auftreten kann, der im Käfig alsbald
wieder verschwindet (kein Mangel). Zur Beurteilung der Ränder bei den Weißbindigen
und Gesäumten in rot, gelb und schwarz
beachten Sie bitte die Erläuterungen bei diesen Farbenschlägen!
Bei Alttieren wird der Augenrand nicht selten von Jahr zu Jahr gröber
und heller, ideal ist das für die Ausstellung nicht. Augenschirme sind
unschön und führen bei der Bewertung je nach Intensität zu Punktabzug.
Der Schnabel wird mittellang und stark (kräftig) gefordert. Lange, dünne
Schnäbel passen nicht zu einem markanten Strasserkopf und sind
zurückzusetzen. Der Schnabel soll außerdem gut schließen. Grundsätzlich
muss der Unterschnabel in der Breite dem Oberschnabel entsprechen; das
gilt auch für den Schnabelansatz. (Momentane Ausnahmen - siehe bei den
einzelnen Farbenschlägen). Untypisch ist eine nach unten gerichtete
Schnabelhaltung (niedergesichtig). Sie muss deshalb je nach Intensität
in die Bewertung einfließen. Die Schnabelfarbe muss grundsätzlich der
Musterbeschreibung entsprechen. Besonderheiten, die für einzelne
Farbenschläge gelten, sind dort beschrieben.
Das Gefieder rundet die typische Strasserform ab. Es soll glatt, aber
nicht zu locker und auch nicht zu straff sein. Ein zu straffes Gefieder
bringt die Formattribute des Strassers zu wenig zum Ausdruck und ein zu
lockeres Gefieder gewährt zu viel Einblick in seine unteren Bereiche.
Beide Varianten führen je nach Intensität zu Punktabzügen. Da das
Gefieder glatt sein muss, ist dies auch bei jeder einzelnen Feder
erforderlich. Wünsche/Mängel in Bezug auf lockeres Gefieder sind nicht
selten. Sie beziehen sich in den meisten Fällen aber nicht auf das
gesamte Gefieder sondern nur auf partielle Bereiche, wie Nacken, Keil,
Hals, Flügelschild und Schwanz. Hier muss gegengesteuert werden. Zu dem
momentanen Problem mit einer etwas „haarigen" Nackenfeder beachten Sie
die Ausführungen zu den einzelnen Farbenschlägen. Halswirbel
(insbesondere bei den Lackfarben) konnten in den letzten Jahren
zurückgedrängt werden. Tiere, die diesen Mangel immer noch zeigen,
können maximal 92 Punkte bekommen. (Allerdings tritt dieses übel oft nur
zeitweise auf, daher Vorsicht bei der Formulierung als Mangel). Auch
geringfügige Zeichnungsunebenheiten im Latzbereich beeinträchtigen den
Gesamteindruck eines Strassers und lassen deshalb nur eine Bewertung bis
95 Punkte zu. Die Roten und Gelben leiden vielfach unter der haarigen
Feder im Schild, insbesondere in der Bindengegend. Sie tritt verstärkt
auf, wenn auf eine dunkle, satte Farbe hingezüchtet wird. Näheres lesen
Sie dazu bei den betreffenden Farbenschlagbeschreibungen. Tiere mit
verdreht eingebauten Ortfedern und „aufgeblättertem" Schwanz erhalten
maximal 92 Punkte.
Bei der Strasserzeichnung ist die Grundfarbe weiß. Farbig sind der Kopf,
ein mittelgroßer Latz, Flügel, Rücken, Schwanzdecken, Schwanz und der
Keil. Die farbigen Hosen (Unterschenkel) sind nur bei den Lackfarben
erlaubt und sollten sich auf möglichst kleine Federpartien beschränken.
Die Abgrenzungen der Zeichnung sollten korrekt sein. Kleine farbliche
Abweichungen können geputzt werden, es darf jedoch keine Kahlstelle
entstehen. Grobe Zeichnungsfehler, wie farbige Schenkelpartien,
Nackenzopf, fehlerhafte Einschnitte in der Kopfzeichnung sowie nicht putzbare
Farbeinlagerungen in der weißen Grundfarbe oder ein zu kleiner
oder zu großer Latz, ergeben maximal 92 Punkte. Weiße Arm- oder
Handschwingen sind stets als Mangel zu werten. Die Keil- und Rückenfarbe
sollte der Schildfarbe entsprechen.
|