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     Erläuterung zur Musterbeschreibung

 

hier als PDF-Datei (von Herbert Allersdorfer)

In der Musterbeschreibung der Strasser sind die Anforderungen an die einzelnen Rassenmerkmale in Kurzform beschrieben. Diese Erläuterungen sollen die Zielvorgaben der MB daher im Detail beschreiben und in Relation zum sich stets verändernden Zuchtstand der einzelnen Farbenschläge erläutern.

Gesamteindruck und Körpergröße:
„Groß, massig, breit, verhältnismäßig kurz" sind als Formattribute zu verstehen und stehen bei jeder Bewertung absolut im Vordergrund. Kurze Tauben runde Flügelschild zu erreichen. Die erforderliche Größe haben keinesfalls weniger Körpervolumen. Die entsprechende Kürze ist über das geforderte verbunden mit der notwendigen Eleganz sind Voraussetzungen für eine Bewertung von mehr als 92 Punkten. Die Harmonie der einzelnen Rasseattribute des Strasssers bestimmt den Gesamteindruck. Die vorgestellten Spitzentiere in den Hauptfarbenschlägen verkörpern die richtige Größe, die es auf breiter Basis zu festigen gilt. Täubinnen sollen sich, so wie es das Musterbild deutlich zum Ausdruck bringt, im Habitus klar vom Täuber unterscheiden, sie müssen als Täubinnen erkennbar sein. übergroße Täubinnen, die von der Körper- und Kopfgröße her einen maskulinen Eindruck vermitteln, stellen wegen ihrer oft mangelnden Zuchteigenschaften nicht unser Ideal dar. Der Gesamteindruck und hier vordergründig die Figur, hat bei der Bewertung des Strassers absolute Priorität: Die Figur fällt bei der Bewertung am stärksten ins Gewicht.
Strasserform:
Die Brust muss breit, voll, vorgewölbt und gut gerundet sein. Wenn ein von der Schnabelspitze gedachtes Lot die Brust -rundung tangiert, ist die gewünschte Brustfülle gegeben. Taube mit voller und tief getragener Brust zeigen auch die gewünschte volle Unterlinie, die wesentliches Rasseattribut des Strassers ist. Tauben mit angezogener Brust oder nach vorn gebeugter Haltung, können höchstens 92 Punkte, solche mit schmaler Brust nur 90 Punkte erreichen. Von oben betrachtet sollte der Strasser auch eine Birnenform zeigen. Die Grundvoraussetzung dafür ist eine ausreichende Schulterbreite. Die seitlichen Begrenzungslinien verjüngen sich von den Schultern an über den breiten Rücken bis in den gleich breiten Schwanz, ohne dass sie im Bürzel einschnüren.
Es ist besonders rassetypisch, wenn der mittellange Hals kräftig und voll aus der Schulter und Brust heraustritt und dadurch an seiner Basis dick und wuchtig entwickelt ist. Sein Umfangsoll sich bis zur gut gerundeten Kehle harmonisch verringern, ohne dünn zu werden bzw. zu wirken. Schlanke Hälse passen nicht zu den geforderten großen, starken Strasserköpfen. Ein gleichmäßig gerundeter Nackenübergang ohne Ecken und Kanten rundet den typischen Hals ab. Die Rückenlinie ist leicht abfallend, weder nach oben gewölbt noch hohl. Sehr mangelnder Rückenschluss, der hervorgerufen sein kann durch eine zu lockere oder unkorrekte Flügelhaltung (stülpen), sowie mangelhaft ausgebildete Federn am oberen Teil des Flügels, ist bei den einzelnen Farbenschlägen beschrieben. Die Flügel werden straff du gut auf dem Schwanz aufliegend gefordert. Die Handschwingen sollen gut ausgebildet, breit und nicht zu lang sein. Säbelschwingen und Stülpflügel führen zu einer Bewertung von weniger als 93 Punkten. Nestschwingen sind kein Mangel und sind auch bei roten und gelben Strassern trotz der aufgehellten Farbe zu tolerieren. Weiße Federchen an den Unterflügeln sind ohne Belang, soweit sie nicht sichtbar auf den Flügelbug übergreifen. Das Flügelschild soll breit, kurz und gut gerundet sein. Dadurch ist die geforderte gedrungene Form des Strassers und die dazu notwenige Körpertiefe und volle Unterlinie zu erreichen. Der Strasser hat beidseitig 10 Handschwingen, fehlt eine (evtl. auch beidseitig) im normalen Mauserverlauf, so ist dies zu tolerieren.
Der Schwanz überragt, der Rückenlinie folgend, die Schwingen nur wenig. Er besteht aus 12 Schwanzfedern und sollte nicht breiter als der Unterrücken sein. Die Schwanzfederlage ist geschlossen, sowohl von oben als auch von der Seite gesehen (nicht fächern bzw. aufblättern). Verdreht eingebaute Ortfedern sind nicht korrekt. Alle drei Fehler führen zwangsläufig zu weniger als 93 Punkten. Die Ortfedern sind bei allen blauen Farbenschlägen (und nur bei diesen) außen aufgehellt. Tritt diese Erscheinung bei den Lackfarben (auch mit weißen Binden) auf, geht sie zumindest als Wunsch in die Bewertung ein.
Die Läufe werden kurz, kräftig und unbefiedert verlangt, die Farbe ist rot. Bei den schwarzen Jungtieren kommen jedoch auch Tiere mit rot-schwarzen Zehen vor. Das ist nicht fehlerhaft, verliert sich nach der ersten Mauser und ist ein Indiz für sich entwickelndes tiefschwarzes Gefieder mit besonders viel Grünlack. Zu einer kräftigen Formentaube gehört ein breiter, tiefer Stand. Dieser wird aus den relativ kurzen, breit stehenden Beinen einerseits und der vollen Unterlinie andererseits gebildet. Wenn der Strasser sich in Positur stellt, sollte der Ring aber noch sichtbar sein. Ebenfalls keine Frage der Beinlänge sind Standfehler wie Bodenhocker und Grätschbeine. In beiden Fällen sind die Tiere zurückzusetzen. Kräftige Beine setzen voraus, dass der Ring weder zu groß wirkt noch zu klein ist.
Der Strasserkopf:
Aus „groß und breit" ergibt sich zwangsläufig die Forderung nach einem starken (großen) Strasserkopf, der in seiner Substanz der Größe des Strassers proportional angepasst ist und mit ihr ein harmonisches Ganzes bildet. Daraus folgend ist er auch bei Täubinnen etwas kleiner als bei Täubern (siehe Musterbild). Die Kopfform wird bestimmt durch eine breite Stirn, die in einer steil verlaufenden Bogenlinie hoch ansteigt. Der übergang in den Oberkopf ist weiter steigend, so dass der höchste Punkt (Scheitelpunkt) etwa über den Augen liegt. Die Bogenlinie verläuft sodann gleichmäßig abfallend bis zum übergang in den Nacken. Flache Scheitel, eckige Nackenübergänge und Hengstnacken sind unerwünscht. Strasser mit diesen Erscheinungen sind zurückzusetzen, ebenso Tiere mit geringer Stirnbreite, keilförmiger Stirn (spitze Köpfe) und/oder geringer Stirnhöhe bzw. kleinen Köpfen. Gut gerundet ist nicht als Forderung nach einem runden Kopf (wie z. B. beim King) zu verstehen. Ein etwas längerer gerundeter Scheitel lässt auch mehr Kopfsubstanz zu.
Die Beurteilung des Kopfes sollte grundsätzlich nicht in der Hand erfolgen.
Aus der Bezeichnung „rot bis orangerot" ergibt sich eine gewisse Bandbreite für die Augenfarbe, in der die Augen farblich höchsten Anforderungen entsprechen. Rot umfasst auch rubinrot (jedoch Vorsicht bei der Verpaarung in der Zucht). Alle anderen Farbvarianten (grünlich, bräunlich, matt und rein gelb) können nicht mehr als 92 Punkte, erreichen. Bei den Farbenschlägen „rot" und „gelb" ist die Augenfarbe genetisch bedingt bei vielen Tieren gelblicher, was jedoch nicht bestraft wird, wenn in diesen Farbenschlägen bei der Handbewertung rote bis orangerote Einlagerungen erkennbar sind. Dunkle oder gebrochene Augen sowie zweierlei Augenfarben haben 0 Punkte zur Folge. Hängende Augenlider sind Mängel deshalb unerwünscht.
Der Augenrand soll schmal und fein im Gewebe sein. Er muss das Auge gleichmäßig --schließen. Die den Rand umgebende Haut wird durch das Kopfgefieder abgedeckt (kein breiter Rand). Farblich ist der Augenrand der Gefiederfarbe angepasst. Das bedeutet, dass die Randfarbe der Gefiederfarbe annähernd zu entsprechen hat. Etwas anderes gilt für Roten und Gelben, sie haben hellfleischfarbige Ränder. Rote Augenränder haben bei allen Farbenschlägen 90 Punkte zur Folge. Es ist jedoch zu beachten, dass vor allem bei den Roten und Gelben sowie bei einigen seltenen Farbenschlägen bei der Handbewertung durch Erregung kurzfristig ein leicht rötlicher Anflug im Rand auftreten kann, der im Käfig alsbald wieder verschwindet (kein Mangel). Zur Beurteilung der Ränder bei den Weißbindigen und Gesäumten in rot, gelb und schwarz beachten Sie bitte die Erläuterungen bei diesen Farbenschlägen!
Bei Alttieren wird der Augenrand nicht selten von Jahr zu Jahr gröber und heller, ideal ist das für die Ausstellung nicht. Augenschirme sind unschön und führen bei der Bewertung je nach Intensität zu Punktabzug.
Der Schnabel wird mittellang und stark (kräftig) gefordert. Lange, dünne Schnäbel passen nicht zu einem markanten Strasserkopf und sind zurückzusetzen. Der Schnabel soll außerdem gut schließen. Grundsätzlich muss der Unterschnabel in der Breite dem Oberschnabel entsprechen; das gilt auch für den Schnabelansatz. (Momentane Ausnahmen - siehe bei den einzelnen Farbenschlägen). Untypisch ist eine nach unten gerichtete Schnabelhaltung (niedergesichtig). Sie muss deshalb je nach Intensität in die Bewertung einfließen. Die Schnabelfarbe muss grundsätzlich der Musterbeschreibung entsprechen. Besonderheiten, die für einzelne Farbenschläge gelten, sind dort beschrieben.
Das Gefieder rundet die typische Strasserform ab. Es soll glatt, aber nicht zu locker und auch nicht zu straff sein. Ein zu straffes Gefieder bringt die Formattribute des Strassers zu wenig zum Ausdruck und ein zu lockeres Gefieder gewährt zu viel Einblick in seine unteren Bereiche. Beide Varianten führen je nach Intensität zu Punktabzügen. Da das Gefieder glatt sein muss, ist dies auch bei jeder einzelnen Feder erforderlich. Wünsche/Mängel in Bezug auf lockeres Gefieder sind nicht selten. Sie beziehen sich in den meisten Fällen aber nicht auf das gesamte Gefieder sondern nur auf partielle Bereiche, wie Nacken, Keil, Hals, Flügelschild und Schwanz. Hier muss gegengesteuert werden. Zu dem momentanen Problem mit einer etwas „haarigen" Nackenfeder beachten Sie die Ausführungen zu den einzelnen Farbenschlägen. Halswirbel (insbesondere bei den Lackfarben) konnten in den letzten Jahren zurückgedrängt werden. Tiere, die diesen Mangel immer noch zeigen, können maximal 92 Punkte bekommen. (Allerdings tritt dieses übel oft nur zeitweise auf, daher Vorsicht bei der Formulierung als Mangel). Auch geringfügige Zeichnungsunebenheiten im Latzbereich beeinträchtigen den Gesamteindruck eines Strassers und lassen deshalb nur eine Bewertung bis 95 Punkte zu. Die Roten und Gelben leiden vielfach unter der haarigen Feder im Schild, insbesondere in der Bindengegend. Sie tritt verstärkt auf, wenn auf eine dunkle, satte Farbe hingezüchtet wird. Näheres lesen Sie dazu bei den betreffenden Farbenschlagbeschreibungen. Tiere mit verdreht eingebauten Ortfedern und „aufgeblättertem" Schwanz erhalten maximal 92 Punkte.
Bei der Strasserzeichnung ist die Grundfarbe weiß. Farbig sind der Kopf, ein mittelgroßer Latz, Flügel, Rücken, Schwanzdecken, Schwanz und der Keil. Die farbigen Hosen (Unterschenkel) sind nur bei den Lackfarben erlaubt und sollten sich auf möglichst kleine Federpartien beschränken. Die Abgrenzungen der Zeichnung sollten korrekt sein. Kleine farbliche Abweichungen können geputzt werden, es darf jedoch keine Kahlstelle entstehen. Grobe Zeichnungsfehler, wie farbige Schenkelpartien, Nackenzopf, fehlerhafte Einschnitte in der Kopfzeichnung sowie nicht putzbare Farbeinlagerungen in der weißen Grundfarbe oder ein zu kleiner oder zu großer Latz, ergeben maximal 92 Punkte. Weiße Arm- oder Handschwingen sind stets als Mangel zu werten. Die Keil- und Rückenfarbe sollte der Schildfarbe entsprechen.