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Gespräch im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Anlass für das Gespräch der Vertreter des BDRG waren die Probleme, die durch die
Auflagen zur Bekämpfung der Vogelgrippe entstanden waren.
Am 21.3.2017 führten Präsident Christoph ünzel und der Tier- und
Artenschutzbeauftragte Dr. Michael Götz in Berlin im Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft ein Gespräch mit dem Staatssekretär
Peter Bleser, MdB, und Herrn Prof. Dr. Bätza, dem Leiter des Referates
Tiergesundheit.
Anlass für das Gespräch der Vertreter
des BDRG waren die Probleme, die durch die Auflagen zur
Bekämpfung der Vogelgrippe entstanden waren. Dabei wurde vor allem
auf die existenzbedrohenden Probleme unserer Züchter durch die
Aufstallungen und Ausstellungsverbote hingewiesen. Unsere
Forderungen z.B. nach einer zeitlich befristeten Beschränkung von
Aufstallungen auf absolute Risikogebiete, eine Abdeckung mit Netzen
als Alternative zu einem Dach oder Planen und die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen vor allem für Groß, Wasser- und Ziergeflügel
wurden intensiv diskutiert. Erneuert wurde unsere Forderung
Hobbyhaltung und Wirtschaftsgeflügel in der Geflügelpestverordnung
und bei der Bekämpfung der Seuche zu trennen.
Man war sich mit dem
Staatssekretär und Herrn Prof. Bätza einig, dass es richtig war,
dass keine bundesweite Stallpflicht verhängt wurde; soweit
Ausnahmen von der Stallpflicht beim Rassegeflügel erteilt
werden, steht die Sentineltierhaltung gleichwertig neben einer
Tupferprobenentnahme.
Der aktuelle
Durchführungsbeschluss (EU) 2017/263, zieht, so das BMEL,
keine weiteren Rechtsänderungen nach sich und wird insoweit
keine Nachteile für die Rassegeflügelzucht haben, da die
Inhalte des Durchführungsbeschlusses bereits in der
deutschen Geflügelpestverordnung verankert sind.
In Bezug auf Keulungen bei
hoch- oder niederpathogenen Ausbrüchen stehen Zier- und
Rassegeflügelzuchten , soweit es sich um Haltungen, in denen
Vögel zur Arterhaltung, zur Erhaltung seltener Rassen oder
zu anderen als zu Erwerbszwecken gehalten werden, den
Zoologischen Gärten gleich. Dies bedeutet aber auch, dass
die Züchter und Zuchtanlagen ihrer Pflicht nachkommen müssen
und im Vorfeld (d.h. sofort) mit den zuständigen
Veterinärämtern Kontakt aufnehmen, damit diese Zuchten als
schützenswert in den Krisenplan eingearbeitet werden können.
Ein Durchbruch wurde bei
den Taubenausstellungen erreicht. Die Empfehlung des FLI,
dass Vogelausstellungen untersagt werden sollen, gilt in
Zukunft nur mehr für Geflügelausstellungen; insoweit
sind Taubenausstellungen nicht (mehr) betroffen.
Dr. Michael Götz
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